Stellungnahme der BWB über Berichterstattung zur Grundsteuer B

Stellungnahme zur Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 13.12.2016

Die von den Fraktionen der BWB und CDU abgelehnte Erhöhung der Grundsteuer B wurde in der Berichterstattung als unverständliche und „sinnlose“ Maßnahme dargestellt.

Die BWB Fraktion empfindet diesen Beschluss keinesfalls als sinnlos, sondern möchte gegenteilig in dieser Stellungnahme einige Aspekte aufzeigen, die durchaus für eine Ablehnung einer Steuererhöhung sprechen.

Den Ortsgemeinden werden immer mehr Aufgaben und Verantwortungen aufgetragen ohne im gleichen Maße die Unkosten durch Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen zu kompensieren. Diese Tendenz zeigt sich in den letzten Jahren immer mehr. So werden den Gemeinden (wie bereits in der oben genannten Gemeinderatssitzung erwähnt) weitere Kosten in Form von Baumkatastern und –gutachten, Grabstein- und Ölspurbeauftragten, sowie die Integration der Asylbewerber  übertragen. Diese Ausgaben sollen direkt durch erhöhte Steuerzahlungen der Bürgerinnen und Bürger refinanziert werden.

Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Bericht „Die Grundsteuer – eine grenzenlose Einnahmequelle?“ (Quelle: „GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2015“) selbst ein Fazit zur Spirale der andauernden Anhebung des Grundsteuer B Hebesatzes gezogen. So heißt es in dem Bericht: „Wer indes glaubt, es müsse nur an dieser Steuerschraube gedreht werden und alle Finanzprobleme der Kommunen seien gelöst, der irrt. Zahlreiche Gemeinden und Städte haben zudem in den letzten Jahren bereits ihre Steuersätze im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer […] erhöht. Trotz des wirtschaftlichen Wachstums […] haben die Kommunen […] im Schnitt keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.

Des Weiteren wird als Argument für eine Anhebung des Hebesatzes sowohl von den Aufsichtsbehörden als auch Ortsbürgermeisterin Henne der Durchschnittssatz des Landes angeführt. In diesem Durchschnittssatz wird jedoch in keiner Weise das Infrastrukturgefälle zwischen ländlichen und städtischen Gebieten beachtet.

Laut Ortsbürgermeisterin Henne sei die „Landflucht“ eines der gravierendsten Gründe für fehlende Steuereinnahmen in ländlichen Gebieten wie Waldfischbach-Burgalben. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Grundsteuer B nach Auffassung der BWB ein Teufelskreis der Kostenschraube, da durch Steuererhöhung auf Stadtniveau der Standortvorteil bzgl. steuerlicher Abgaben auf dem Land aufgehoben wird und die Finanzierung eines Eigenheims für finanzschwächere Familien erschwert bis unmöglich gemacht wird.

Bei gleicher Steuerbelastung nutzen junge Familien logischerweise die bessere Infrastruktur der Städte und wechseln ihren Lebensmittelpunkt somit in städtische Gebiete was die Belastung der ländlichen Gebiete und somit automatisch die älteren Generationen der Einwohner auf dem Land weiter erhöht.

Dass die Fraktionen der SPD und der FWG einer Steuererhöhung zugestimmt haben, obwohl Sie selbst Argumente gegen eine Erhöhung aufgeführt haben, zeigt eine Resignation.
Eben diese Haltung hat in der Vergangenheit nie zu Veränderungen geführt und wird somit auch nie eine Verbesserung der Lage in ländlichen Gebieten herbeiführen.

Des Weiteren wurde der Begriff des „Vertragsbruchs“ in der Gemeinderatssitzung angeführt, wenn der Erhöhung des Hebesatzes nicht nachgekommen wird. Dies ist so nicht korrekt, denn der Vertrag zum kommunalen Entschuldungsfond sieht keine speziellen Maßnahmen vor, sondern gewährt der Kommune die Selbstverwaltung und somit die Entscheidung in welcher Weise Einnahmen generiert oder Ausgaben eingespart werden. Die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben muss nach dem gültigen KEF Vertrag (Stand 2012) einen Konsolidierungsbeitrag von jährlich 1/3 der Leistungen selbst erbringen. Wie dieser Beitrag erzielt wird, ist der Gemeinde selbst überlassen.

Die Landes- und Bundespolitik muss sich selbst fragen, ob diese Art der bürgerlichen Belastung eine sinnvolle Vorgehensweise ist oder ob eine Kostenbremse und konsequente Prüfung auf Sinnhaftigkeit sämtlicher Ausgaben des Landes und Bundes – eben wie es von den Kommunen verlangt wird – nicht zielführender wäre als das Antreiben einer Kostenspirale für den Bürger.

So schreibt der Bund der Steuerzahler NRW e.V. in seinem Bericht „Beschwerde gegen geplante Grundsteuer B-Erhöhung einlegen“ (vom 21.01.2014): „Es ist unverständlich, dass der Gesetzgeber die Bürger zwar vor extremen Mieterhöhungen schützen will, nicht aber vor exorbitanten Grundsteuer B-Hebesätzen der Kommunen“ und fordert gleichzeitig eine „verbindliche Obergrenze“.

Natürlich ist der BWB Fraktion bewusst, dass der defizitäre Haushalt ausgeglichen werden muss. Dazu hat die Ortsgemeinde auch bereits verschiedene Beschlüsse in ihrem Hauskonsolidierungskonzept verabschiedet und wird auch sicherlich in den nächsten Jahren noch einige Punkte zur Kosteneinsparung ermitteln und umsetzen.
Jedoch kann dieses finanzielle Problem der Gemeinden nicht ausschließlich auf kommunaler Ebene gelöst werden, sondern bedarf ebenso Mithilfe durch Land- und Bund.

Mit freundlichen Grüßen,
Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB)

Weihnachtsgrüße 2016

Die Mitglieder der BWB möchten Dank sagen für das uns im laufenden Jahr geschenkte Vertrauen und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche Adventszeit, ein mit Freude erfülltes Weihnachtsfest und ein gesundes und für alle friedvolles Jahr 2017

Vorschlag der BWB zum schnellstmöglichen Beitritt zum Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“

Die Ortsgemeinde plant die Errichtung einer Wassernotversorgung, indem eine Verbundleitung Richtung Höheinöd zum Anschluss an den Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“ gebaut werden soll.
Ein Beitritt beim Wasserzweckverband wurde in den Vorberatungen thematisiert. Es wäre demnach eine Vollversorgung von Waldfischbach-Burgalben über den Wasserzweckverband realisierbar. Die Ortsführung und die Werksleitung stehen diesem Vorhaben – nach eigenen Aussagen – offen gegenüber.

Aufgrund eigener Recherchen und Berechnungen befürwortet daher die BWB einen sofortigen Beitritt zum Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“. Dadurch können Kosten eingespart werden und somit die Bürger in Waldfischbach-Burgalben nachhaltig entlastet werden. Des Weiteren könnte somit eine vollständige Wassernotversorgung sichergestellt werden, die nicht wie in derzeitiger Planung nur temporär funktionieren würde.

Es ist geplant, dass die komplette Umbaumaßnahme zur Wassernotversorgung (inkl. Innerörtlicher Änderungen / Erweiterungen) ca. 2,1 Mio. Euro kosten soll.
Nach Angaben der Werksleitung (aus „Zwischenbericht der Werkleitung zur Situation Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben“; Stand: 31.07.2016) wird, die Investitionssumme über einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschrieben. Somit ergibt sich nach Abzug der zugesicherten Förderung ein jährlicher, zusätzlicher Aufwand für den Gebührenzahler in Höhe von 49.000 Euro. Abzüglich der Einsparungen durch den Entfall des Wasserwerks Burgalben in Höhe von jährlich 18.000 Euro ergibt sich somit eine jährliche, reale Mehrbelastung von 31.000 Euro.

Dieser jährliche Betrag von 31.000 Euro muss durch den Wasserpreis bzw. die wiederkehrenden Beiträge finanziert werden. Die aktuelle Satzungsänderung sieht eine Finanzierung von 75% über den Wasserpreis und 25% über die wiederkehrenden Beiträge vor. Dies wiederum ist eine – laut Meinung der BWB ungerechte Kostenverteilung -, da in dieser Realisierung die Grundstücksbesitzer aufgrund der WKB mehr belastet werden. Fairer – laut Meinung der BWB – wäre eine Vollfinanzierung über den Wasserpreis. Somit würden alle Wasserverbraucher in gleicher Weise anteilig nach Verbrauch belastet.

Wird nun die jährliche Mehrbelastung von oben erwähnten 31.000 Euro zu 100% auf den Wasserpreis umgelegt, so ergibt sich (bei einem jährlichen Wasserverbrauch in Waldfischbach-Burgalben von 230.000 m³) eine Wasserpreiserhöhung von 13,5 ct/m³. (bei einer 75%igen Finanzierung über den Wasserpreis eine Erhöhung von 10 ct/m³).

Nach den Zahlen, die den Fraktionen vorliegen (aus „Zwischenbericht der Werkleitung zur Situation Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben“; Stand: 31.07.2016) belaufen sich die „Förderkosten“ des Wasserwerks Waldfischbach-Burgalben selbst auf 23,5 ct/m³ (Energiekosten, Aufbereitung, Wassercent). Somit würde sich ein Nettobetrag (also ohne Vertriebs, Personal-, Sachkosten etc.) inklusive der Mehrbelastung durch die Wassernotversorgung von 37ct/m³ ergeben (23,5ct Nettobetrag Wasserförderung + 13,5ct 100%ige Finanzierung über den Wasserpreis).

Stellt man diesen Berechnungen nun einen sofortigen Beitritt beim Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“ entgegen, so erkennt man das Potential der Einsparmöglichkeiten:

Laut dem Pressebericht des Wasserzweckverbandes 2016 wurde eine Wassermenge von 520.000 m³ veräußert. Zusammen mit der jährlichen Wassermenge von 230.000 m³ in Waldfischbach-Burgalben ergibt sich somit eine jährliche Gesamtwassermenge beim Zusammenschluss von 750.000 m³.

Laut schriftlichen Angaben der Werksleitung Waldfischbach-Burgalben (laut Sitzungsunterlagen für den Betriebs- und Werks- sowie Bauausschuss vom 08. Juni 2016) ergibt sich ein Wasserpreis von 25 ct/m³ für die Wasserentnahme vom Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“.
Würden nun die geplanten Maßnahmen (Verbundleitung nach Höheinöd etc.) durch den Wasserzweckverband übernommen, könnten die Kosten durch den kompletten Zweckverband übernommen werden.
Bei der oben angegebenen Wassermenge von jährlich 750.000 m³ und einer jährlichen Mehrbelastung von 31.000 Euro (siehe Berechnung der Vorseite) würde sich somit eine Wasserpreiserhöhung von lediglich 4ct ergeben (bei 100%iger Finanzierung über den Wasserpreis). Zusätzlich müsste noch ein Wasserhochbehälter in Höheinöd für 600.000 Euro errichtet werden, was nochmals mit umgerechnet 1 ct/m³ finanziert werden müsste.
Bei einem Wasserbezugspreis von 25ct/m³ (siehe oben) ergibt sich somit ein Nettobetrag von 30ct/m³ inklusive der Wassernotversorgung.

Im Vergleich mit der Wasserpreisentwicklung bei eigener Finanzierung (ausschl. innerhalb Waldfischbach-Burgalben) von 13,5ct/m³ ergibt sich hier lediglich eine Verteuerung von 5,5ct/m³ und somit eine Entlastung des Gebührenzahlers von rund 60%!

Laut den Angaben des Wasserzweckverbands und der Werkleitung Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben in den Vorberatungen würden keine Arbeitsplätze auf beiden Seiten entfallen.

Nach BWB-internen Berechnungen auf Basis der Wirtschaftspläne des Wasserwerks ergibt sich ein Potential zur Gebührenentlastung der Bürger langfristig von 15-20% und eine Einsparung bei den Einmalbeiträgen von 150 Euro (exemplarisch für eine Grundstücksgröße von 1000m²), wobei sich dies aufgrund der vorliegenden Zahlen aus dem Wirtschaftsplan nur grob abschätzen lässt.

Aus diesem Grund befürwortet die BWB einen sofortigen Beitritt zum Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“.

Dazu müsste die Ortsgemeinde einen Beitrittsantrag beim Zweckverband stellen.

Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB)