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Antrag im Gemeinderat zur Überprüfung des Beitritts zum Wasserzweckverband

Antrag der BWB-Fraktion nachfolgend aufgeführte Angelegenheit mit auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen.

Nach Meinung der BWB-Fraktion können durch die Vollversorgung mit Trinkwasser über den Zweckverband „Sickinger Höhe“ Kosten eingespart und der Bürger letztendlich sogar noch über den geringeren Wasserpreis entlastet werden, weshalb die Ortsgemeinde beim Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe – Wallhalbtal  die Möglichkeit einer Vollversorgung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben mit Trinkwasser überprüfen sollte.

Einige mögliche Vorteile bei einer Vollversorgung durch den Zweckverband:

  • Investitionskosten für die baulichen Anlagen werden größtenteils vom Zweckverband übernommen.
  • Verbrauchsabrechnung kann über den Zweckverband erfolgen, wodurch Kosten für Demando eingespart werden.
  • Kosteneinsparungen durch gemeinsame Lagerhaltung und Bereitschaftsdienste.
  • Eventuelle Außerbetriebnahme des Wasserwerkes Burgalben und Waldfischbach
  • Außerbetriebnahme Wasserleitung zur Quelle Hollertal.
  • Eventuelle Außerbetriebnahme der Wasserhochbehälter.
  • Keine Druckerhöhungsanlage für die Bereiche Rosenberg / Flurstraße sowie Kapellenstraße notwendig.
  • Notversorgung ist durch Zweckverband gewährleistet

Antrag:

Hiermit beantragt die BWB-Fraktion eine Beauftragung durch die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben bei dem Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe – Wallhalbtal eine technische und wirtschaftliche Überprüfung hinsichtlich einer möglichen Vollversorgung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben mit Trinkwasser durch den Zweckverband durchführen zu lassen.

Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB)

Stellungnahme der BWB über Berichterstattung zur Grundsteuer B

Stellungnahme zur Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 13.12.2016

Die von den Fraktionen der BWB und CDU abgelehnte Erhöhung der Grundsteuer B wurde in der Berichterstattung als unverständliche und „sinnlose“ Maßnahme dargestellt.

Die BWB Fraktion empfindet diesen Beschluss keinesfalls als sinnlos, sondern möchte gegenteilig in dieser Stellungnahme einige Aspekte aufzeigen, die durchaus für eine Ablehnung einer Steuererhöhung sprechen.

Den Ortsgemeinden werden immer mehr Aufgaben und Verantwortungen aufgetragen ohne im gleichen Maße die Unkosten durch Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen zu kompensieren. Diese Tendenz zeigt sich in den letzten Jahren immer mehr. So werden den Gemeinden (wie bereits in der oben genannten Gemeinderatssitzung erwähnt) weitere Kosten in Form von Baumkatastern und –gutachten, Grabstein- und Ölspurbeauftragten, sowie die Integration der Asylbewerber  übertragen. Diese Ausgaben sollen direkt durch erhöhte Steuerzahlungen der Bürgerinnen und Bürger refinanziert werden.

Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Bericht „Die Grundsteuer – eine grenzenlose Einnahmequelle?“ (Quelle: „GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2015“) selbst ein Fazit zur Spirale der andauernden Anhebung des Grundsteuer B Hebesatzes gezogen. So heißt es in dem Bericht: „Wer indes glaubt, es müsse nur an dieser Steuerschraube gedreht werden und alle Finanzprobleme der Kommunen seien gelöst, der irrt. Zahlreiche Gemeinden und Städte haben zudem in den letzten Jahren bereits ihre Steuersätze im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer […] erhöht. Trotz des wirtschaftlichen Wachstums […] haben die Kommunen […] im Schnitt keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.

Des Weiteren wird als Argument für eine Anhebung des Hebesatzes sowohl von den Aufsichtsbehörden als auch Ortsbürgermeisterin Henne der Durchschnittssatz des Landes angeführt. In diesem Durchschnittssatz wird jedoch in keiner Weise das Infrastrukturgefälle zwischen ländlichen und städtischen Gebieten beachtet.

Laut Ortsbürgermeisterin Henne sei die „Landflucht“ eines der gravierendsten Gründe für fehlende Steuereinnahmen in ländlichen Gebieten wie Waldfischbach-Burgalben. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Grundsteuer B nach Auffassung der BWB ein Teufelskreis der Kostenschraube, da durch Steuererhöhung auf Stadtniveau der Standortvorteil bzgl. steuerlicher Abgaben auf dem Land aufgehoben wird und die Finanzierung eines Eigenheims für finanzschwächere Familien erschwert bis unmöglich gemacht wird.

Bei gleicher Steuerbelastung nutzen junge Familien logischerweise die bessere Infrastruktur der Städte und wechseln ihren Lebensmittelpunkt somit in städtische Gebiete was die Belastung der ländlichen Gebiete und somit automatisch die älteren Generationen der Einwohner auf dem Land weiter erhöht.

Dass die Fraktionen der SPD und der FWG einer Steuererhöhung zugestimmt haben, obwohl Sie selbst Argumente gegen eine Erhöhung aufgeführt haben, zeigt eine Resignation.
Eben diese Haltung hat in der Vergangenheit nie zu Veränderungen geführt und wird somit auch nie eine Verbesserung der Lage in ländlichen Gebieten herbeiführen.

Des Weiteren wurde der Begriff des „Vertragsbruchs“ in der Gemeinderatssitzung angeführt, wenn der Erhöhung des Hebesatzes nicht nachgekommen wird. Dies ist so nicht korrekt, denn der Vertrag zum kommunalen Entschuldungsfond sieht keine speziellen Maßnahmen vor, sondern gewährt der Kommune die Selbstverwaltung und somit die Entscheidung in welcher Weise Einnahmen generiert oder Ausgaben eingespart werden. Die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben muss nach dem gültigen KEF Vertrag (Stand 2012) einen Konsolidierungsbeitrag von jährlich 1/3 der Leistungen selbst erbringen. Wie dieser Beitrag erzielt wird, ist der Gemeinde selbst überlassen.

Die Landes- und Bundespolitik muss sich selbst fragen, ob diese Art der bürgerlichen Belastung eine sinnvolle Vorgehensweise ist oder ob eine Kostenbremse und konsequente Prüfung auf Sinnhaftigkeit sämtlicher Ausgaben des Landes und Bundes – eben wie es von den Kommunen verlangt wird – nicht zielführender wäre als das Antreiben einer Kostenspirale für den Bürger.

So schreibt der Bund der Steuerzahler NRW e.V. in seinem Bericht „Beschwerde gegen geplante Grundsteuer B-Erhöhung einlegen“ (vom 21.01.2014): „Es ist unverständlich, dass der Gesetzgeber die Bürger zwar vor extremen Mieterhöhungen schützen will, nicht aber vor exorbitanten Grundsteuer B-Hebesätzen der Kommunen“ und fordert gleichzeitig eine „verbindliche Obergrenze“.

Natürlich ist der BWB Fraktion bewusst, dass der defizitäre Haushalt ausgeglichen werden muss. Dazu hat die Ortsgemeinde auch bereits verschiedene Beschlüsse in ihrem Hauskonsolidierungskonzept verabschiedet und wird auch sicherlich in den nächsten Jahren noch einige Punkte zur Kosteneinsparung ermitteln und umsetzen.
Jedoch kann dieses finanzielle Problem der Gemeinden nicht ausschließlich auf kommunaler Ebene gelöst werden, sondern bedarf ebenso Mithilfe durch Land- und Bund.

Mit freundlichen Grüßen,
Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB)

Weihnachtsgrüße 2016

Die Mitglieder der BWB möchten Dank sagen für das uns im laufenden Jahr geschenkte Vertrauen und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche Adventszeit, ein mit Freude erfülltes Weihnachtsfest und ein gesundes und für alle friedvolles Jahr 2017

Vorschlag der BWB zum schnellstmöglichen Beitritt zum Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“

Die Ortsgemeinde plant die Errichtung einer Wassernotversorgung, indem eine Verbundleitung Richtung Höheinöd zum Anschluss an den Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“ gebaut werden soll.
Ein Beitritt beim Wasserzweckverband wurde in den Vorberatungen thematisiert. Es wäre demnach eine Vollversorgung von Waldfischbach-Burgalben über den Wasserzweckverband realisierbar. Die Ortsführung und die Werksleitung stehen diesem Vorhaben – nach eigenen Aussagen – offen gegenüber.

Aufgrund eigener Recherchen und Berechnungen befürwortet daher die BWB einen sofortigen Beitritt zum Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“. Dadurch können Kosten eingespart werden und somit die Bürger in Waldfischbach-Burgalben nachhaltig entlastet werden. Des Weiteren könnte somit eine vollständige Wassernotversorgung sichergestellt werden, die nicht wie in derzeitiger Planung nur temporär funktionieren würde.

Es ist geplant, dass die komplette Umbaumaßnahme zur Wassernotversorgung (inkl. Innerörtlicher Änderungen / Erweiterungen) ca. 2,1 Mio. Euro kosten soll.
Nach Angaben der Werksleitung (aus „Zwischenbericht der Werkleitung zur Situation Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben“; Stand: 31.07.2016) wird, die Investitionssumme über einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschrieben. Somit ergibt sich nach Abzug der zugesicherten Förderung ein jährlicher, zusätzlicher Aufwand für den Gebührenzahler in Höhe von 49.000 Euro. Abzüglich der Einsparungen durch den Entfall des Wasserwerks Burgalben in Höhe von jährlich 18.000 Euro ergibt sich somit eine jährliche, reale Mehrbelastung von 31.000 Euro.

Dieser jährliche Betrag von 31.000 Euro muss durch den Wasserpreis bzw. die wiederkehrenden Beiträge finanziert werden. Die aktuelle Satzungsänderung sieht eine Finanzierung von 75% über den Wasserpreis und 25% über die wiederkehrenden Beiträge vor. Dies wiederum ist eine – laut Meinung der BWB ungerechte Kostenverteilung -, da in dieser Realisierung die Grundstücksbesitzer aufgrund der WKB mehr belastet werden. Fairer – laut Meinung der BWB – wäre eine Vollfinanzierung über den Wasserpreis. Somit würden alle Wasserverbraucher in gleicher Weise anteilig nach Verbrauch belastet.

Wird nun die jährliche Mehrbelastung von oben erwähnten 31.000 Euro zu 100% auf den Wasserpreis umgelegt, so ergibt sich (bei einem jährlichen Wasserverbrauch in Waldfischbach-Burgalben von 230.000 m³) eine Wasserpreiserhöhung von 13,5 ct/m³. (bei einer 75%igen Finanzierung über den Wasserpreis eine Erhöhung von 10 ct/m³).

Nach den Zahlen, die den Fraktionen vorliegen (aus „Zwischenbericht der Werkleitung zur Situation Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben“; Stand: 31.07.2016) belaufen sich die „Förderkosten“ des Wasserwerks Waldfischbach-Burgalben selbst auf 23,5 ct/m³ (Energiekosten, Aufbereitung, Wassercent). Somit würde sich ein Nettobetrag (also ohne Vertriebs, Personal-, Sachkosten etc.) inklusive der Mehrbelastung durch die Wassernotversorgung von 37ct/m³ ergeben (23,5ct Nettobetrag Wasserförderung + 13,5ct 100%ige Finanzierung über den Wasserpreis).

Stellt man diesen Berechnungen nun einen sofortigen Beitritt beim Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“ entgegen, so erkennt man das Potential der Einsparmöglichkeiten:

Laut dem Pressebericht des Wasserzweckverbandes 2016 wurde eine Wassermenge von 520.000 m³ veräußert. Zusammen mit der jährlichen Wassermenge von 230.000 m³ in Waldfischbach-Burgalben ergibt sich somit eine jährliche Gesamtwassermenge beim Zusammenschluss von 750.000 m³.

Laut schriftlichen Angaben der Werksleitung Waldfischbach-Burgalben (laut Sitzungsunterlagen für den Betriebs- und Werks- sowie Bauausschuss vom 08. Juni 2016) ergibt sich ein Wasserpreis von 25 ct/m³ für die Wasserentnahme vom Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“.
Würden nun die geplanten Maßnahmen (Verbundleitung nach Höheinöd etc.) durch den Wasserzweckverband übernommen, könnten die Kosten durch den kompletten Zweckverband übernommen werden.
Bei der oben angegebenen Wassermenge von jährlich 750.000 m³ und einer jährlichen Mehrbelastung von 31.000 Euro (siehe Berechnung der Vorseite) würde sich somit eine Wasserpreiserhöhung von lediglich 4ct ergeben (bei 100%iger Finanzierung über den Wasserpreis). Zusätzlich müsste noch ein Wasserhochbehälter in Höheinöd für 600.000 Euro errichtet werden, was nochmals mit umgerechnet 1 ct/m³ finanziert werden müsste.
Bei einem Wasserbezugspreis von 25ct/m³ (siehe oben) ergibt sich somit ein Nettobetrag von 30ct/m³ inklusive der Wassernotversorgung.

Im Vergleich mit der Wasserpreisentwicklung bei eigener Finanzierung (ausschl. innerhalb Waldfischbach-Burgalben) von 13,5ct/m³ ergibt sich hier lediglich eine Verteuerung von 5,5ct/m³ und somit eine Entlastung des Gebührenzahlers von rund 60%!

Laut den Angaben des Wasserzweckverbands und der Werkleitung Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben in den Vorberatungen würden keine Arbeitsplätze auf beiden Seiten entfallen.

Nach BWB-internen Berechnungen auf Basis der Wirtschaftspläne des Wasserwerks ergibt sich ein Potential zur Gebührenentlastung der Bürger langfristig von 15-20% und eine Einsparung bei den Einmalbeiträgen von 150 Euro (exemplarisch für eine Grundstücksgröße von 1000m²), wobei sich dies aufgrund der vorliegenden Zahlen aus dem Wirtschaftsplan nur grob abschätzen lässt.

Aus diesem Grund befürwortet die BWB einen sofortigen Beitritt zum Wasserzweckverband „Sickinger Höhe“.

Dazu müsste die Ortsgemeinde einen Beitrittsantrag beim Zweckverband stellen.

Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB)

Antrag im Gemeinderat zur Parksituation im Gewerbegebiet Schorbach

Antrag der BWB-Fraktion im Ortsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben zur Parksituation im Gewerbegebiet Schorbach

Nachdem bereits mehrmals in den vergangenen Gemeinderatssitzungen durch Mitglieder der BWB- und CDU-Fraktionen darauf hingewiesen wurde, dass die Parksituation durch LKW und Busse in dem Gewerbegebiet Schorbach ein erhebliches Gefahrenpotential darstellt, jedoch sich die Situation nicht nachhaltig verbessert hat, stellt die BWB-Fraktion hiermit folgenden Antrag:

Antrag zur Ausarbeitung eines Konzeptes durch das Ordnungsamt zur nachhaltigen Verbesserung der gefährlichen Parksituation im Gewerbegebiet Schorbach.

Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB Fraktion)

Anfrage im Gemeinderat zur Situation der Mauer Grühlingstraße / Höheinöder Straße

Anfrage der BWB-Fraktion im Ortsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben zur der Mauer auf dem Gemeindegrundstück Kreuzung Grühlingstraße / Höheinöder Straße

 

In der 12. Ratssitzung vom 21. Oktober 2015 wurde durch Herrn Oestreicher (BWB-Fraktion) eine Anfrage zur Situation der Grühlingstraße 2a gestellt. Es geht um den unansehnlichen Zustand der Mauer und des Gemeindegrundstücks dort. Die Ortsbürgermeisterin teilte damals mit, dass bis zum Frühjahr 2016 die Mauer hergerichtet würde. Jedoch ist bisher nichts geschehen.

Daher ergibt sich die folgende Anfrage:

  • Bis wann wird diese Mauer hergerichtet werden?
  • Warum wurden bisher noch keine Arbeiten durchgeführt?

Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB Fraktion)

Stellungnahme der BWB Fraktion zu den Aussagen der Ortsbürgermeisterin Frau Henne

Die Ortsbürgermeisterin Frau Henne verdreht in Ihrer Stellungnahme die Tatsachen, denn entscheidend ist hier die Frage nach Ursache und Wirkung: Der Vertrauensverlust, den Frau Henne beklagt, wurde von Ihrer Seite gegenüber den Fraktionen der BWB & CDU erzeugt – nicht umgekehrt. Das Vertrauen wurde von Ihrer Seite durch Zurückhalten von Informationen gebrochen. Es liegt nun an der Ortsbürgermeisterin das verlorene Vertrauen in den nächsten Wochen wieder herzustellen.

Des Weiteren schlägt Frau Henne in ihrer Stellungnahme vor, dass die Bürger die zurückgezahlten WKB Beiträge nun für die LED-Umstellung verwenden könnten. Jedoch verschweigt Sie dabei zwei entscheidende Punkte: zum einen, dass die Bürger die zurückgezahlten Beiträge in den nächsten Jahren benötigen um den Straßenausbau alleine ohne die LED-Umstellung zahlen zu können; zum Anderen, dass die Beiträge für den Straßenausbau in den nächsten Jahren ohnehin eine höhere Belastung erzeugen werden als durch die zurückgezahlten WKB Beiträge kompensiert werden kann, da das Gewerbegebiet Schorbach aus der Berechnung der WKB entfallen ist und somit der Berechnungsfaktor für jeden Grundstücksbesitzer höher ausfallen wird.

Exemplarisch lässt sich die Mehrbelastung durch die LED-Umstellung an einem Grundstück der Größe 1000qm darstellen: inklusive LED-Umstellung ergebe das ein WKB Beitrag in 2016 von ungefähr 371€ ohne LED-Umstellung von 253€, also eine Mehrbelastung von 118€ im Jahr 2016.

Bezugnehmend auf das Essen im Rahmen der Jumelage in Zweibrücken ist es so, dass die BWB Fraktion der Meinung ist, dass innerhalb von Waldfischbach-Burgalben mindestens 3 Örtlichkeiten bestehen, wo ein Essen in gehobenem Stil und angenehmem Ambiente ebenso möglich gewesen wäre. Die Einladung der Ortsbürgermeisterin in eine Örtlichkeit außerhalb der Gemeinde ist für jeden Gastronomen in Waldfischbach-Burgalben ein Schlag ins Gesicht.

Schlussendlich geht es jedoch nicht darum ob die Ortsbürgermeisterin Frau Henne oder die BWB Fraktion Recht behält. Es geht lediglich um die finanzielle Entlastung der Bürger.

Hiermit möchte die BWB Fraktion nun auch die Diskussionen zu diesen Themen über die Presse für sich selbst beenden und zur fachlichen Beratung im Rat zurückkehren.

Sollten in der Bevölkerung Fragen oder Interesse über die Hintergründe der LED-Umstellung bzw. des Boykotts der Gemeinderatssitzung bestehen, steht die Fraktion der BWB gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB Fraktion)

Ratssitzung abgesagt wegen nicht fristgerechter Einladung

Die Gemeinderatssitzung vom 26.01.2016 musste abgesagt werden, da die Ortsbürgermeisterin Frau Henne nicht fristgerecht eingeladen hatte.

Die „Pirmasenser Zeitung“ berichtete am 27.01.2016 in einem Artikel darüber.

Bemerkenswert ist, dass selbst „Parteigenosse“ Lothar Weber (Verbandsbürgermeister) feststellen muss, dass in Waldfischbach-Burgalben unter Ortsbürgermeisterin Henne etwas nicht stimmt.

2016-01-27 PZ Artikel - Einladungen nicht rechtzeitig angekommen

BWB stellt den Bürgermeister!!

In Abwesenheit von Frau Henne leitete Herr Günter Schramm (BWB) heute die Ratssitzung.
Zum 1.Beigeordneten wurde Herr Christian Weidler (CDU) gewählt. Die BWB wünscht ihm alles Gute und gratuliert dem neuen 1.Beigeordneten.

Günter Schramm steht für die kürzeste Amtszeit in der Geschichte Waldfischbach Burgalben. Nach der Wahl des 1.Beigeordneten übergab er Herrn Christian Weidler den Vorsitz. Der wiederrum war nun die Vertretung von Frau Henne. Bis zum Ende der Sitzung war nun Herr Weidler Bürgermeister.

Was es nicht alles gibt!